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   BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21, 2 W-VR 2.21   

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BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21, 2 W-VR 2.21 (https://dejure.org/2023,12017)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2023 - 2 WDB 16.21, 2 W-VR 2.21 (https://dejure.org/2023,12017)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2023 - 2 WDB 16.21, 2 W-VR 2.21 (https://dejure.org/2023,12017)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Ebenso neigt er dazu, dass der Soldat durch seine mit den in Anschuldigungspunkt 4. und 5. beschriebenen Äußerungen sich wohl noch im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 33 ff., vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 ff. und vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 23).

    Ein Soldat darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 39 und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 44).

    Nur in diesem Fall bildet die Entfernung aus dem Dienst den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44 ff. und vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - NVwZ 2023, 91 Rn. 44).

    Allein dies würde - wie ausgeführt - regelmäßig die Höchstmaßnahme nach sich ziehen und eine vorläufige Gehaltskürzung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44 f. und vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 38).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Bestrebungen und Verhaltensweisen dieser Art stellen sowohl das Demokratie- als auch das Rechtsstaatsprinzip, welches insbesondere die Anerkennung des Gewaltmonopols des Staates einschließt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 - Rn. 542, 547), infrage.

    Diese Äußerung würde objektiv die Menschenwürdegarantie massiv infrage stellen, wenn mit ihr die Vorstellung einer unbedingten Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv zum Ausdruck gebracht wird (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 - Rn. 540).

    Wenn meiner Familie oder meinen Freunden so etwas passiert und es erfolgt keine rechtsstaatliche Reaktion, bin ich die Reaktion." Dies stellt wiederum das staatliche Gewaltmonopol als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips infrage (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 - Rn. 547 sowie BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Ebenso neigt er dazu, dass der Soldat durch seine mit den in Anschuldigungspunkt 4. und 5. beschriebenen Äußerungen sich wohl noch im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 33 ff., vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 ff. und vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 23).

    Die unabhängig vom Dienstgrad bestehende politische Treuepflicht eines Soldaten verlangt von diesem zwar - wie vom Soldaten zutreffend betont - nicht, sich mit den Zielen oder einer bestimmten Politik der jeweiligen Bundesregierung oder der im Bundestag vertretenen Parteien zu identifizieren und sie zu unterstützen, auch wenn ihn dies nicht - wie vom Soldaten augenscheinlich verkannt - vom Zurückhaltungsgebot nach § 10 Abs. 6 SG befreit (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 22); sie verpflichtet ihn jedoch, die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes zum einen anzuerkennen und zum anderen, für ihre Erhaltung einzutreten.

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 42 m. w. N.).

    Ein Soldat darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 39 und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 44).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Wenn meiner Familie oder meinen Freunden so etwas passiert und es erfolgt keine rechtsstaatliche Reaktion, bin ich die Reaktion." Dies stellt wiederum das staatliche Gewaltmonopol als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips infrage (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 - Rn. 547 sowie BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Allein dies würde - wie ausgeführt - regelmäßig die Höchstmaßnahme nach sich ziehen und eine vorläufige Gehaltskürzung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44 f. und vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 10.20

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und hälftigen Einbehaltung der

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Die insoweit bestehende Unklarheit ist nicht im vorliegenden Verfahren, sondern im seit fast zweieinhalb Jahren anhängigen Hauptsacheverfahren abschließend zu klären, wobei dessen augenscheinliche Überlänge die Rechtmäßigkeit der Einbehaltungsanordnung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zusätzlich infrage stellt (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 22).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Bei einer solchen Schlussfolgerung ist auch vor dem Hintergrund der von Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit Zurückhaltung geboten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 - BGHZ 199, 237 Rn. 19).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Ebenso neigt er dazu, dass der Soldat durch seine mit den in Anschuldigungspunkt 4. und 5. beschriebenen Äußerungen sich wohl noch im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 33 ff., vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 ff. und vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 23).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
    Die Verpflichtung zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung wird bereits verletzt, wenn ein Soldat sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

  • BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21

    Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen

  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 14.22

    Disziplinarische Einbehaltung von Dienstbezügen eines Soldaten; Öffentliches

  • LG Dresden, 27.05.2008 - 3 Qs 17/08
  • VGH Hessen, 12.02.2024 - 28 A 1445/22
    Je öfter ein Beamter sich nationalsozialistischer Rhetorik bedient, desto weniger glaubhaft ist die Einlassung, dass dies mit seiner inneren Gesinnung nichts zu tun habe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 21 und Beschluss vom 29. März 2023 - 2 WDB 16.21, 2 W-VR 2.21 -, juris Rn. 47).
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